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10.5212 · Fragestunde. Frage · 2010-06-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Ende Mai 2010 wurden rund 100 Mitglieder der Ahmadia-Bewegung bei einem schweren Anschlag von Extremisten ermordet. Diese Tat ist im Kontext der pakistanischen Blasphemie-Gesetzgebung eine de jure erlaubte Tat.

Wie hat die Schweiz konkret auf diese Tat und diesen rechtlichen Umstand reagiert?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

Schwerer Anschlag auf die Ahmadia-Bewegung in Lahore | Lexipedia | Lexipedia