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10.5241 · Fragestunde. Frage · 2010-06-07

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Bundesrat Maurer lädt Kantone, Parteien sowie weitere interessierte Kreise am 16. bzw. 21. Juni 2010 zu einer konferenziellen Anhörung zum Entwurf des Armeeberichtes 2010 ein. Aus diversen Quellen ist zu entnehmen, dass der Entwurf für die Anhörungen nicht durch den Bundesrat verabschiedet wurde.

Wie ist dies zu rechtfertigen, zumal die Departemente gemäss Artikel 10 des Vernehmlassungsgesetzes einzig "Vorhaben von untergeordneter Tragweite" selbstständig in die Vernehmlassung schicken können?

Stellungnahme des Bundesrates

Am 16. und 21. Juni werden die Vertreter der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen über die Eckwerte des Entwurfes des Armeeberichtes 2010 informiert. Im Anschluss wird eine Diskussion dazu stattfinden. Der Berichtsentwurf wird vorgängig weder abgegeben noch ins Internet gestellt. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat noch vor der Sommerpause eine Aussprache zum Entwurf des Armeeberichtes führen und den sicherheitspolitischen Bericht verabschieden wird. Den Armeebericht soll der Bundesrat vor der Herbstsession verabschieden und ans Parlament überweisen.

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