10.5526 · Fragestunde. Frage · 2010-12-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Auf wann plant der Bundesrat eine Anpassung der maximal anrechenbaren Mietkosten für Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger?
Im Jahr 2001 wurden die Maximalbeträge bei den anrechenbaren Mietkosten letztmals an die Entwicklung der Mietkosten angepasst. Seither sind die Mietkosten etwa um 15 Prozent gestiegen. Die Ansätze reichen für viele Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger nicht zur Deckung der realen Kosten. Dies hat zur Folge, dass der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf für die Finanzierung der Mietkosten herangezogen werden muss.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.