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10.5543 · Fragestunde. Frage · 2010-12-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Mit der Revision des MWStG Teil A/1 (08.053) wurde der fiktive Vorsteuerabzug für Kunstgegenstände und Antiquitäten beschlossen.

- Was bedeutet das inhaltlich?

- Welche Folgen hat es für Steuerpflichtige?

- Lässt sich der Aufwand der Verwaltung dafür beziffern?

- Was sind die bisherigen ertragsmässigen Folgen für den Bund?

- Wie entwickelt sich das vermutlich weiter?

- Was hält der Bundesrat von dieser MWStG-Bestimmung?

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