11.4081 · Interpellation · 2011-12-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat äusserte im Zusammenhang mit der Motion 11.3510, "Nötige Hilfe an Nordafrika mit Flüchtlingspolitik verbinden", die Überzeugung, dass gerade in Bezug auf die Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden eine "positive Konditionalität" und die Ausarbeitung von gemeinsamen Lösungen zur Bewältigung der Migrationsprobleme bessere Resultate erbringen würden. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. An welche Länder, aus denen wir in den letzten zehn Jahren Asylanträge erhalten haben, bezahlt die Schweiz Entwicklungshilfe oder leistet andere finanzielle oder nichtfinanzielle Unterstützung?
2. Wie hoch sind diese Beträge oder ist der Gegenwert nichtfinanzieller Unterstützung für diese Länder (aufgeteilt nach Ländern)?
3. Wie viele Asylbewerber kommen aus diesen Ländern?
4. Wie verläuft die Rückschaffung in diese Länder?
5. Ist diese "positive Konditionalität" in Bezug auf die Rückübernahme von Asylsuchenden nachweisbar?
Stellungnahme des Bundesrates
Fehlende Lebensperspektiven, Konflikte und Krisen sind die Hauptgründe für Migrations- und Flüchtlingsbewegungen in die Schweiz. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, die Ostzusammenarbeit und die humanitäre Hilfe wirken auf diese Ursachen ein, indem sie - zusammen mit Partnern anderer Länder und internationalen Organisationen - dazu beitragen, die Lebensumstände vor Ort zu verbessern und damit die irreguläre Migration einzudämmen.
1.-3. Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Migrationsbewegungen stehen in einer Wechselwirkung. Diese lässt sich jedoch nicht auf eine einfache Formel reduzieren. In der beiliegenden Tabelle wird die Anzahl Asylgesuche der letzten zehn Jahre der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz (APD; nebst der Deza, dem Seco und dem BFM - Kosten für Asylsuchende aus Entwicklungsländern - tragen weitere Bundesämter sowie Kantone und Gemeinden zur öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz bei, indem sie Projekte und Programme in Entwicklungsländern unterstützen) an die jeweiligen Länder gegenübergestellt. Die APD konzentriert sich dabei auf gesamthaft 37 Länder (siehe graue Zeilen). Ein Vergleich der beiden Rubriken (Asylgesuche und APD) zeigt, dass die Zahlen nur in einer beschränkten Anzahl von Ländern konvergieren (13 Länder mit gewichtigem APD-Beitrag weisen auch eine steigende bzw. hohe Anzahl Asylgesuche auf - fett markiert). Dies ist auf die unterschiedlichen Kriterien bzw. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit einem gewissen Land zurückzuführen (z. B. Bereitschaft der Partnerländer, politische Machbarkeit usw.). Mit vier Ländern (Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nigeria und Serbien) hat die Schweiz Migrationspartnerschaften abgeschlossen. Diese gehören alle zu der bereits erwähnten Gruppe der 13 Länder.
4. Im Falle von ausreisepflichtigen Personen versucht der Bund in jedem Fall, die selbstständige, kontrollierte Ausreise zu fördern. Hierfür steht auch ein entsprechendes Rückkehrhilfeprogramm zur Verfügung. Im Jahr 2010 wurden über 97 Prozent der auf dem Luftweg erfolgten Ausreisen aus der Schweiz freiwillig, also ohne Zwangsmittel, durchgeführt. Weigert sich eine Person trotz Wegweisung auszureisen, können die kantonalen Vollzugsstellen Zwangsmittel anwenden. Ein zwangsweiser Wegweisungsvollzug ist jedoch nur dann möglich, wenn die Nationalität der Person eindeutig feststeht und auch vom Herkunftsland anerkannt ist. Ist ein Staat nicht bereit, Zwangsmittel zuzulassen, stellt er für die Person kein Reisedokument aus oder erteilt keine Landeerlaubnis. Die Schweiz (BFM in Zusammenarbeit mit Deza) hat sich seit den Neunzigerjahren in der Rückkehrhilfe stark engagiert und dabei Erfolge in der freiwilligen Rückkehr erzielt (siehe Website zu den Rückkehrhilfeprogrammen BFM/Deza/IOM: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/rueckkehr/rueckkehrhilfe.html). Mit Rückübernahmeabkommen, Migrationsdialogen und dem neuen Instrument der Migrationspartnerschaften (siehe Antwort 5) wird versucht, die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern illegaler Migrantinnen und Migranten zu verstärken.
5. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit wie auch andere Kooperationsbereiche (polizeiliche Zusammenarbeit, Visa- und Entschuldungsfragen, Diaspora) an die Kooperationswilligkeit der Herkunftsländer von Asylsuchenden zu knüpfen. Eine strikte Konditionalität im Zusammenhang mit der Rückübernahme ist jedoch nicht zweckmässig und könnte sich sogar negativ auswirken. Der Bundesrat hat jedoch kürzlich entschieden, dass EDA und EVD in Absprache mit dem EJPD in Zukunft jeweils prüfen sollen, ob und wie das aussen- und wirtschaftspolitische Engagement der Schweiz verstärkt an Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich geknüpft werden kann. So sind insbesondere bei der Rückübernahme und der Bekämpfung der irregulären Migration konkrete Gegenleistungen oder Abkommen anzustreben.
Die APD der Schweiz macht in vielen Herkunftsländern einen sehr bescheidenen Anteil des Bruttoinlandprodukts aus. Die Rücküberweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer sind zum Beispiel zwei- bis dreimal höher als die weltweite öffentliche Entwicklungshilfe. Entsprechend klein ist in der Regel der potenzielle Nutzen der Entwicklungshilfe als Druckmittel. Eine Sistierung oder Reduktion der Entwicklungszusammenarbeit würde nicht die Regierung, sondern die ärmsten Bevölkerungsschichten und Notleidenden am stärksten treffen. Das wichtigste Element, um im Bereich Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden Erfolg zu haben, ist das gegenseitige Verständnis der wohlverstandenen Eigeninteressen. Diese Interessen gegeneinander abzuwägen und in einem vertrauensfördernden Rahmen Lösungen zu entwickeln sind die Kernanliegen der Migrationspartnerschaften. Migrationspartnerschaften sind ein neues Instrument der Migrationsaussenpolitik. Ihre Wirksamkeit lässt sich daher erst zu einem späteren Zeitpunkt umfassend messen. Trotzdem lässt sich am Beispiel der Migrationspartnerschaft mit Nigeria bereits heute aufzeigen, wie eine schwierige Situation im Rückkehrbereich entschärft werden konnte, indem abgewiesene nigerianische Asylsuchende in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden konnten. Zudem haben die Migrationspartnerschaften im Westbalkan es ermöglicht, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina, Serbien und Kosovo im Migrations- bzw. Rückkehrbereich weiter zu vertiefen, um eine nachhaltige Reintegration der rückkehrenden Personen zu erreichen.
Anzahl AsylgesucheÖffentlichebilaterale(Quelle:BFM)Entwicklungshilfe (APD)der Schweiz(in Mio. CHF)Land20102001-201020102001-2010LandAfghanistan6703'818 18.4202.6AfghanistanAlbanien16733 14.8125.4AlbanienAlgerien4174'579 1.219.4AlgerienAngola902'565 0.449.9AngolaArgentinien6 0.53.7ArgentinienArmenien1052'117 2.730.1ArmenienAserbaidschan37568 4.158.2AserbaidschanÄgypten50187 6.660.2AegyptenÄquatorialguinea742 0.6 0.9 AequatorialguineaÄthiopien1822'304 6.545.5AethiopienBangladesch301'319 22193.7BangladeschBelarus761'237 0.916.5BelarusBenin20335 13.8116.4BeninBhutan440 2.459.7BhutanBolivien041 22.5201.6BolivienMPBosnien und Herzegowina1895'241 20.1205.4Bosnien und HerzegowinaBrasilien- 22 4.746.8BrasilienBurkina Faso22253 29.4255.3Burkina FasoBurundi5234 12.670.9BurundiChile119 216ChiliChina3582'610 8.577.7ChinaCosta Rica15 0.412.7Costa RicaCôte d'Ivoire1021'613 2.725.5Côte d'IvoireDominikanische Republik12 - 6.1 Dominikanische RepublikDschibuti16 0.22.2DjiboutiEl Salvador5 1.634El SalvadorEcuador35 3.295.4EcuadorEritrea179910'094 0.917.6EritreaGeorgien6425'117 6.875.8GeorgienGhana157339 14.3118.5GhanaGuatemala23 438GuatemalaGuinea2813'719 1.916.8GuineaGuinea-Bissau124721 0.5 8.0 Guinea-BissauHaiti622 24.0 79.3 HaitiHonduras1 6.6 41.3 HondurasIndien19799 10.9 261.9 IndienIndonesien9 5.2 61.0 IndonesienIran (Islam. Rep.)3242'907 0.2 9.8 Iran (Islam. Rep.)Irak6599'746 3.7 336.5 IrakJordanien668 3.8 35.1 JordanienKambodscha3104 3.643.3KambodschaKamerun601'758 2.369.5KamerunKap Verde214 0.714.4Kap VerdeKolumbien33443 15.4131.5KolumbienKomoren3 00.7KomorenKongo10247 11.133.4KongoKongo (Demokr. rep.)1923'551 6.8126.7Kongo (demokr Rep)Kasachstan9185 - 3.1 KasachstanKenia14125 4.8 29.1 KeniaKirgisistan22111 18.4 150.2 KirgisistanMPKosovo6021'411 55.0 475.3 KosovoKorea (Demokr. Volksrep.)231 8.664.7Korea (demokr Volksrep.)Kroatien9169 0.111.1KroatienKuba778 5.446.8KubaLaos 325 17.1 68.7 LaosLesotho1 0.7 8.0 LesothoLibanon19655 6.9 44.0 LibanonLiberia67721 4.9 54.9 LiberiaLibyen36569 0.2 0.8 LibyenMazedonien4173'447 10.9 100.8 MazedonienMadagaskar029 8.1 91.5 MadagaskarMalaysia37 - 0.9 MalaysiaMalawi311 0.2 2.2 MalawiMali52641 19.3 133.0 MaliMarokko125438 3.1 28.6 MarokkoMauretanien30362 0.5 7.2 MauretanienMexiko39 0.3 6.9 MexikoMoldova23789 9.0 62.6 MoldovaMongolei1131'875 11.8 57.1 MongoleiMontenegro1997 - 8.6 MontenegroMosambik221 30.6 307.9 MosambikMyanmar461 6.5 38.6 MyanmarNamibia4 0.7 7.5 NamibiaNepal16386 29.1 227.2 NepalNicaragua11 15.6 166.5 NicaraguaNiger42275 19.5 130.6 NigerMPNigeria19697'842 0.5 128.7 NigeriaPakistan1011'483 24.7 195.1 PakistanPeru110 22.3 200.3 PeruPhilippinen7 1.2 17.5 PhilippinenRwanda7231 5.7 67.4 RuandaSenegal80366 2.1 39.6 SenegalSerbien und Montenegro14'704 - 75.6 Sergien und MontenegroMPSerbien9103'624 12.4 169.3 SerbienSüdafrika291 7.896.5SüdafrikaSierra Leone611'040 0.1 61.7 Sierra LeoneSomalia3376'119 9.3 36.6 SomaliaSudan85975 17.1 137.2 SudanSri Lanka9396'609 10.4 80.6 Sri LankaSwasiland3 0.1 0.3 SwasilandSyrien4692'502 2.8 14.5 SyrienTadschikistan847 14.4 141.4 TadschikistanTansania238 19.9 297.5 TansaniaTschad6125 15.6 151.7 TschadThailand7 2.4 19.6 ThailandTogo1361'626 1.8 182.8 TogoTunesien3581'527 1.0 14.9 TunesienTurkmenistan125 - 1.6 TurkmenistanTürkei53010'465 0.3 23.1 TürkeiUganda16156 1.9 31.5 UgandaUkraine17882 16.1 68.2 UkraineUsbekistan15184 1.0 53.6 UsbekistanUruguay- 2.9 UruguayVenezuela 4 - 1.5 VenezuelaVietnam10417 26.9 225.3 VietnamYemen74480 4.3 10.3 YemenSambia13 0.6 10.3 SambiaSimbabwe17278 7.3 32.6 Simbabwe
MP: Migrationspartnerschaften über 10 Mio. im Jahr 2010 und/oder über 100 Mio. 2001-2010
Antwort des Bundesrates.