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11.429 · Parlamentarische Initiative · 2011-03-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 43 Abs. 5bis

Der Bundesrat kann Anpassungen an der Tarifstruktur festsetzen, wenn sich die Struktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können.

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