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11.5029 · Fragestunde. Frage · 2011-03-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Aller Voraussicht nach dürfen Speisereste ab Mitte 2011 nicht mehr verfüttert werden, dies mit der Begründung von Seuchengefahren, obwohl diese Produkte in der Schweiz konsequent hygienisiert werden.

Ordnet der Bundesrat auch bei der Beimischung dieser Produkte in Energieanlagen die gleichen Hygienevorschriften, also eine lückenlose Hygienisierung, an?

Da die Biomasse nach der Vergärung wieder an die Landwirtschaft zurückgeht, dürfen mit der neuen Situation keine neuen Gefahren von Seuchenverschleppungen eingegangen werden.