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11.5046 · Fragestunde. Frage · 2011-03-07

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 15. November 2010 wurde das John-Doe-Summons-Verfahren gegen die UBS definitiv zurückgezogen. Kurz darauf bestätigte der Chef des amerikanischen Internal Revenue Service persönlich, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen im UBS-Vertrag erfüllt habe.

- Ist der Bundesrat bereit, die Erfüllung des Vertrages zu bestätigen, wie das in Artikel 10 des Staatsvertrages vorgesehen ist?

- Falls nein, warum nicht?

- Welches wären die zu erfüllenden Kriterien?

Stellungnahme des Bundesrates

Es trifft zu, dass die Schweiz das Amtshilfeabkommen in Sachen UBS AG weitgehend umgesetzt hat. Zurzeit sind jedoch noch über 140 Fälle vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Bis auch diese Beschwerdefälle erledigt sind, bleibt das UBS-Abkommen samt der Erklärung formell in Kraft. Der Bundesrat wird erst nach Beendigung der hängigen Verfahren die Erfüllung des Vertrages bestätigen können. Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Amtshilfeabkommen sowie zum Änderungsprotokoll mit den USA vom 14. April 2010 zudem klargemacht, dass die Erklärung zum Amtshilfeabkommen in Sachen UBS AG nur die Bedeutung habe, dass die Schweiz bereit sei, in einem mit dem Fall UBS AG äquivalenten Fall ein dem UBS-Abkommen analoges Abkommen auszuhandeln. Schweizer Vertreter der Schweizer Behörden haben gegenüber den US-Behörden stets darauf aufmerksam gemacht, dass eine direkte Anwendung des Vertrages auf andere Banken nicht möglich sei. Ein solches Abkommen müsste wiederum den eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden.