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11.5154 · Fragestunde. Frage · 2011-03-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat mit Österreich ein neues Abkommen betreffend Grenzgängerinnen und Grenzgänger abgeschlossen, wonach ein Anteil von 12,5 Prozent der Quellensteuer als Ausgleich zu überweisen ist. Die Vereinbarung mit Italien (1974 und 1985) sieht eine Ausgleichszahlung von 38,8 Prozent der Quellensteuer vor. Seit 1974 hat allein der Kanton Tessin 1 Milliarde Franken an Italien überwiesen. Inzwischen haben sich die Umstände jedoch geändert, auch aus rechtlicher Sicht (freier Personenverkehr, italienische Gesetze zur Besteuerung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Ausland).

Beabsichtigt der Bundesrat, die Vereinbarung mit Italien zu revidieren?

Vereinbarung mit Italien über die Grenzgängerbesteuerung. Gleichbehandlung für Tessin, Graubünden und Wallis | Lexipedia | Lexipedia