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11.5226 · Fragestunde. Frage · 2011-06-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das IV-Sanierungskonzept sieht vor, bei der beruflichen Integration von Sonderschulabgängerinnen und -abgängern auf dem Verordnungsweg den Sparhebel anzusetzen. Von den Schulabgängerinnen und -abgängern, die heute jedes Jahr eine IV-Anlehre/PrA-Ausbildung beginnen, sollen zukünftig zwei Drittel ausgeschlossen bleiben. Nur gerade ein Fünftel soll zu einem zweiten Ausbildungsjahr zugelassen werden.

- Ist dieser Entscheid verfassungskonform?

- Ist der Bundesrat bereit, vor der Verordnungsänderung eine Vernehmlassung durchzuführen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.