11.5337 · Fragestunde. Frage · 2011-09-12
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Richtlinie 2004/38/EG Unionsbürger fasst in einem Dokument die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Personenfreizügigkeit zusammen ("L'Hebdo" vom 30. Juni 2011).
Der Bürgerstatus und der Status als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin werden künftig nicht mehr gekoppelt sein: Die Unionsbürger und -bürgerinnen haben in Zukunft transnationale Rechte, können sich beliebig innerhalb der Europäischen Union niederlassen und haben in gleicher Weise Anspruch auf Sozialleistungen.
Wo stehen wir heute?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.