11.5364 · Fragestunde. Frage · 2011-09-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Das Vernehmlassungsverfahren zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Fakultativprotokoll ist abgeschlossen. Ziel dieser Uno-Konvention ist die Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.
- Wie ist der Stand der Dinge nach der Vernehmlassung?
Bis heute wurde die Konvention von 149 Staaten unterzeichnet und von 103 Staaten ratifiziert.
- Wann wird endlich auch die Schweiz unterzeichnen und ratifizieren?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.