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11.5458 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

- Trifft es zu, dass Asylbewerber in den neuen Bundesasylzentren schon nach zwei Tagen ohne Abmeldung untertauchen und unauffindbar sind?

- Wenn ja, um wie viele handelt es sich?

- Was gedenkt der Bundesrat zu tun?

Stellungnahme des Bundesrates

Asylsuchende können sich in der ihnen zugewiesenen Unterbringung des Bundes oder der Kantone frei bewegen und können diese jederzeit verlassen. Bleiben sie verschwunden, wird ihr Asylgesuch abgeschrieben oder mit einem Nichteintretensentscheid abgeschlossen, und zwar wegen Verweigerung der Mitwirkungspflicht. Ein gewisser Teil von Asylsuchenden taucht von jeher und in allen Phasen des Asylverfahrens unter. Die entsprechende Quote beläuft sich schweizweit auf rund 5,9 Prozent.

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