Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!". Keine Benachteiligung der Bergregionen
12.310 · Standesinitiative · 2012-04-16
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird ersucht, die Ausführungsgesetzgebung für den neuen Artikel 75b der Bundesverfassung so zu gestalten, dass sie die Gebirgskantone und Bergregionen nicht benachteiligt.