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Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!". Keine Benachteiligung der Bergregionen

12.310 · Standesinitiative · 2012-04-16

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Tessin folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird ersucht, die Ausführungsgesetzgebung für den neuen Artikel 75b der Bundesverfassung so zu gestalten, dass sie die Gebirgskantone und Bergregionen nicht benachteiligt.