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12.5107 · Fragestunde. Frage · 2012-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Grosse Versicherer verweigern zurzeit Spitälern die Rechnungsbegleichung, wenn ihnen diese nicht systematisch unverschlüsselte Patientendaten liefern.

- Ist der Bundesrat der Meinung, dass dies nach geltendem sowie kommendem Recht (Art. 43 Abs. 5bis KVG bzw. entsprechenden Verordnungsbestimmungen, die demnächst in Kraft treten) zulässig ist?

- Über welche Instrumente verfügt er, um gegen Versicherer vorzugehen, die bereits heute durchblicken lassen, das geltende Recht nicht einhalten zu wollen?