12.5121 · Fragestunde. Frage · 2012-03-07
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
- Besteht beim Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Einführung der Abgeltungssteuer aus innerdeutschen Gründen und/oder aus Sicht der Abstimmung Deutschlands mit der EU inhaltlicher Anpassungsbedarf?
- Wie präsentiert sich aus Schweizer Sicht der aktuelle zeitliche Fahrplan?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz führt mit Deutschland (und auch mit dem Vereinigten Königreich) Gespräche über technische Anpassungen an den Quellensteuerabkommen. Dabei soll insbesondere eine klare Abgrenzung zum Anwendungsbereich des Zinsbesteuerungsabkommens Schweiz-EU sichergestellt werden. Im Weiteren prüft die Schweiz, inwieweit gewissen Anliegen der deutschen Opposition (SPD/Grüne) Rechnung getragen werden kann. Die Essenzialien der Abkommen stehen nicht zur Diskussion.
Damit die Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich am 1. Januar 2013 in Kraft treten können, müssten sie in der Sommersession 2012 vom Parlament verabschiedet werden. Der Bundesrat hat deshalb bei den Parlamentsdiensten einen Antrag auf ein Sonderverfahren gestellt. Es ist beabsichtigt, die Gespräche zügig abzuschliessen, damit der Bundesrat die entsprechende Botschaft verabschieden und dem Parlament zustellen kann. Sollten die Abkommen nicht am 1. Januar 2013 in Kraft treten können, müssten Anpassungen an den Abkommen vorgenommen werden, dies insbesondere mit Bezug auf die Berechnung der Einmalzahlung für die Vergangenheitsregularisierung.