12.5267 · Fragestunde. Frage · 2012-06-06
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die vom Bundesrat erteilte Bewilligung, Bankmitarbeiter den US-Behörden zu melden, hat verheerende Auswirkungen, ohne dass die erhoffte Entlastung eintritt. Diesseitig liegt dazu in der Regel kein straffälliges Verhalten vor. Und US-seitig erfolgten die meisten Beschuldigungen ohnehin in Missachtung der Qualified Intermediary-Abkommen.
Wird sich der Bundesrat gegebenenfalls auch im Ausland für die Beachtung der betreffenden Abkommen zwischen der Schweiz und den USA einsetzen (z. B. keine Auslieferungen und aktiver Konsularschutz)?
Stellungnahme des Bundesrates
Die im Visier des amerikanischen Department of Justice stehenden Banken unterliegen nach US-Recht einer Auskunftspflicht. Sie haben in diesem Zusammenhang die US-Behörden über die Organisation des grenzüberschreitenden Geschäftes mit Personen in den USA zu informieren. Dabei geht es nicht um Bankkundendaten, sondern um Daten zum US-Geschäft der Banken. Der Bundesrat hat den in einem Verfahren mit den US-Behörden stehenden Banken eine Bewilligung nach Artikel 271 Ziffer 1 StGB zur Wahrung ihrer Interessen erteilt. Demnach steht es ihnen unbeschadet von Artikel 271 Ziffer 1 StGB zur Darlegung ihres Geschäftsgebarens im grenzüberschreitenden US-Geschäft zu, Informationen einschliesslich Daten über Bankmitarbeitende und Dritte - externe Vermögensverwalter oder andere Dienstleister -, nicht aber Kundendaten direkt an die US-Behörden zu übermitteln. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die geltenden Abkommen eingehalten werden.