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12.5279 · Fragestunde. Frage · 2012-09-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das vom Parlament verabschiedete neue Namensrecht weckt gewisse Ängste, da die Ehefrau oder der Ehemann künftig nicht gleichzeitig ihren oder seinen Ledignamen und den Namen des Kindes tragen kann. Die Aufführung des Allianznamens auf den Identitätspapieren dürfte eine gute Lösung sein, um diesen Ängsten zu begegnen.

Kann der Bundesrat garantieren, dass diese Möglichkeit für Eheleute einfach zugänglich sein wird (Pass und Identitätskarte)?