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12.5338 · Fragestunde. Frage · 2012-09-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der Neuenburger Zeitung "L'Impartial" vom 13. September 2012 steht, dass ein Landwirt aus dem Val-de-Travers, der die geltende Gesetzgebung nicht einhält, Direktzahlungen (Tierhaltungsbeiträge, Flächenbeiträge) erhält. Und noch erstaunlicher: Angeblich erhält er auch an ökologische Leistungen gebundene Direktzahlungen.

- Kann der Bundesrat dies bestätigen?

- Wenn ja, wie erklärt der Bundesrat solche Missstände im Direktzahlungssystem?

- Kontrolliert das Bundesamt für Landwirtschaft die Praxis der Kantone?

- Müssen Landwirtinnen und Landwirte zu Unrecht bezogene Direktzahlungen zurückerstatten?

- Wenn ja, innert welcher Frist?

Direktzahlungen für ökologische Leistungen. Wie steht es um die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen? | Lexipedia | Lexipedia