13.3121 · Motion · 2013-03-20
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Der Nationalrat ändert seine Geschäftsordnung so, dass bei Bedarf auch Sitzungen am Wochenende und an Feiertagen möglich sind. Ausserordentliche Sitzungstermine können mit einer Woche Vorankündigung festgelegt werden. Über die Durchführung solcher Sitzungen entscheidet das Büro des Nationalrats.
Begründung
Politische Probleme verlangen bisweilen schnelle politische Antworten. Der Parlamentsbetrieb mit seinen langfristig festgelegten Sessionen ist oft nicht in der Lage, darauf adäquat zu reagieren. Themen werden entsprechend der eigenen Geschäftsordnung behandelt und nicht aufgrund politischer Bedürfnisse. Das Volk verlangt aber manchmal zügig Antwort auf offene Fragen. Mit einer Flexibilisierung der Sitzungstermine schafft der Nationalrat die notwendige Beweglichkeit, um schnell auf aktuelle Probleme reagieren zu können. Dies würde in der Bevölkerung als Signal verstanden, den politischen Betrieb an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
Antrag des Bundesrates
Das Büro beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen bestehen, um im Nationalrat entweder eine Sondersession durchzuführen oder während einer ordentlichen Session kurzfristig die Sitzungszeiten auszudehnen (Art. 2 ParlG, Art. 33d und 34 GRN). Eine Ausdehnung der Sitzungszeiten kann bei Bedarf durch das Büro beschlossen oder während der Session durch jedes Ratsmitglied mittels Ordnungsantrag verlangt und vom Rat beschlossen werden.Der Nationalrat hat in der Vergangenheit oft bewiesen, dass er fähig ist, dringende Geschäfte relativ rasch auf die Tagesordnung zu setzen und zu behandeln.In ausserordentlichen Situationen kann zudem ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat die Einberufung einer ausserordentlichen Session verlangen (Art. 2 Abs. 3 ParlG).