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13.435 · Parlamentarische Initiative · 2013-06-24

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates reicht eine parlamentarische Initiative mit folgendem Inhalt ein:

Das Mehrwertsteuergesetz wird wie folgt geändert:

Art. 25

...

Abs. 3

Für Nahrungsmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz. Als gastgewerbliche Leistung gilt die Abgabe von:

Bst. a

warmen Nahrungsmitteln einschliesslich solcher, die von der Kundschaft an Ort und Stelle mittels zur Verfügung gestellter Geräte selbst erwärmt werden;

Bst. b

nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithält; oder

Bst. c

nichterwärmten Nahrungsmitteln, wenn die steuerpflichtige Person sie beim Kunden oder bei der Kundin zubereitet beziehungsweise serviert.

Abs. 3bis

Keine gastgewerbliche Leistung liegt vor, wenn nichterwärmte Nahrungsmittel:

Bst. a

in Verpflegungsautomaten angeboten werden; oder

Bst. b

zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestimmt sind und geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind.

...