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13.5229 · Fragestunde. Frage · 2013-06-10

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Stellungnahmen bei Vernehmlassungen werden durch vorgefertigte Fragebogen seit Längerem eingeschränkt. Bei der Auswertung bestehen weitere Manipulationsansätze, etwa indem relativierende Antworten als Zustimmung zur Vorlage ausgelegt werden. Bei der Revision der Kernenergiehaftpflicht-Verordnung wurden die Teilnehmer sogar informiert, dass ohne Gegenbericht von ihrer Zustimmung ausgegangen werde.Warum werden diese fragwürdigen Verfahren auch bei der neuen Vorlage zum Vernehmlassungsgesetz nicht korrigiert?