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13.5462 · Fragestunde. Frage · 2013-11-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die APK-N unterstützte an der Konsultation zum Verhandlungsmandat über die institutionellen Fragen Schweiz-EU die klare Haltung des Bundesrates, wonach die Schweiz keine Verträge abschliesst, die ihre Souveränität einschränken. Sie darf sich demnach nicht verpflichten, EU-Recht automatisch zu übernehmen, und darf sich weder der EU- noch der EWR-Gerichtsbarkeit unterstellen.

- Hat der Bundesrat diese Präzisierung in sein Verhandlungsmandat aufgenommen?

- Wenn ja, wie?

- Wenn nein, wann und wie gedenkt er dies zu tun?