13.5569 · Fragestunde. Frage · 2013-12-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 16. September 2013 hat der Bundesrat erklärt, dass das von der Savass geforderte Verfahren in randvermerkter Sache deshalb noch nicht eröffnet worden ist, um verschiedene Verfahren im Bereich der Telekommunikation vor Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht, welche kartellrechtliche Grundsatzfragen betreffen, nicht zu gefährden.
- Wie weit sind diese Verfahren gediehen?
- Wann darf erwartet werden, dass die Weko das von der Savass geforderte Verfahren eröffnet?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Bereich der Telekommunikation sind gegenwärtig zwei Verfahren hängig, welche Grundsatzfragen betreffen. Das Verfahren ADSL ist derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Abschluss dieses Verfahrens ist noch nicht abzusehen. Das Verfahren "Swisscom-WAN-Anbindung" sollte im Verlauf des nächsten Jahres durch die Weko abgeschlossen werden.
Die Savass hat ein Eingreifen der Weko wegen überhöhter Preise beim Versand und beim Inkasso von SMS mit Mehrwertdiensten gefordert. In dieser Sache finden derzeit im Rahmen der Marktbeobachtung Gespräche mit Netzbetreibern statt. Der Entscheid über die Eröffnung eines Verfahrens (Vorabklärung oder Untersuchung) hängt vom Ausgang dieser Gespräche ab und sollte spätestens im Frühling 2014 getroffen werden können.