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14.305 · Standesinitiative · 2014-03-19

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

Der Bund wird aufgefordert, folgende gesetzliche Grundlage zu schaffen: Den Behörden muss ermöglicht werden, die Anonymität von Organisatoren aufzuheben, die übers Internet (z. B. Social Media) zu unbewilligten Demonstrationen und Grossanlässen aufrufen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in sich bergen.

Begründung

Die Stadt Bern ist seit einiger Zeit mit der Situation konfrontiert, dass Organisationen, lose Gruppierungen oder Einzelpersonen übers Internet anonym zu Grossanlässen aufrufen, ohne vorgängig ihre Identität preiszugeben. Da solche Grossanlässe zu massiven Störungen des öffentlichen Lebens bis hin zu einer grossen Bedrohung für Teilnehmende und Passanten (z. B. Massenpanik) führen können, sollten die Behörden unbedingt vor dem Anlass mit den Initianten solcher Events Kontakt aufnehmen können, um verbindliche Abmachungen zum Ablauf zu treffen und Haftungsfragen zu klären. Nur so sind ein reibungsloser Ablauf und eine Minimierung der Gefahren gewährleistet.

Mit der heutigen Gesetzgebung ist eine gerichtliche Anordnung zur Bekanntgabe von IT-Adressen bei den Anbietern von Social Media aber erst möglich, wenn es schon zu schweren Delikten bis hin zu Bedrohungen an Leib und Leben gekommen ist. Dies ist zu spät! Aus präventiven Überlegungen ist ein Gefahrendispositiv für solche Grossanlässe unabdingbar, damit die entsprechenden Gefahren für die Bevölkerung minimiert werden können. Eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisatoren ist notwendig. Die gesetzlichen Grundlagen sind deshalb zu schaffen.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 10.12.2014

Bundesrat muss Identifizierung von Demo-Veranstaltern prüfen

(sda) Die Stadt Bern ist immer wieder Schauplatz gewalttätiger Ausschreitungen. Der Kanton fordert daher, dass die Organisatoren von Demos oder Tanzpartys nicht mehr anonym im Internet für ihre Veranstaltung werben können. Nun muss sich der Bundesrat der Frage annehmen.

Der Ständerat hat ihn am Mittwoch beauftragt, zu untersuchen, wie die Berner Standesinitiative umgesetzt werden könnte. Diese verlangt, dass die Anonymität von Organisatoren aufgehoben werden kann, wenn über soziale Medien wie Facebook oder Twitter zu Demonstrationen und Grossanlässen aufgerufen wird.

In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat zu bedenken gegeben, dass die präventive Aufhebung der Anonymität nicht vereinbar sei mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Dies gelte vor allem dann, wenn der Aufruf zu einer Demonstration oder einem anderen Anlass keine Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten enthält.

Der Aufruf zu einer unbewilligten Demonstration oder Versammlung allein sei keine Straftat. Auch können Organisatoren laut Bundesrat nicht ohne weiteres für Ausschreitungen zur Rechenschaft gezogen werden. Er wies auch auf die Schwierigkeit hin, eine solche Regelung gegenüber Providern mit Sitz im Ausland durchzusetzen. Der Bundesrat beantragt daher, die Standesinitiative und das Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission abzulehnen.

Diese hatte ähnliche Bedenken gehabt. Allerdings seien neben Bern auch andere Städte mit der Situation konfrontiert, dass Gruppierungen in sozialen Medien zu Anlässen aufriefen und damit eine grosse Mobilisierung bewirkten, sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ). Die Organisatoren blieben dabei oft anonym, dadurch könnten sie auch nicht für allfällige Schäden zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Kommission empfahl darum, die Initiative abzulehnen, den Bundesrat aber mit einer Untersuchung zu beauftragen. Dem schloss sich der Ständerat mit 31 zu 8 Stimmen an. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte vergeblich darum gebeten, wenigstens die Arbeiten am Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und am Nachrichtendienstgesetz abzuschliessen. Danach könne der Prüfauftrag ins Auge gefasst werden, wenn er immer noch nötig sei.

Der Berner Grosse Rat hatte die Initiative beschlossen, nachdem es im Mai 2013 bei der dritten Ausgabe von "Tanz dich frei" zu schweren Ausschreitungen gekommen war. Vorher hatte die Stadt Bern vergeblich versucht, von Facebook Informationen über die Organisatoren zu bekommen.

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