14.420 · Parlamentarische Initiative · 2014-05-16
Erledigt
Wortlaut
Artikel 44a Absatz 6 des Geschäftsreglementes des Ständerates soll so angepasst werden, dass ein Ratsmitglied im Todesfall eines engen Familienmitglieds als entschuldigt gilt.
Zudem ist zu prüfen, ob einzelne Entschuldigungsgründe auch für eine teilweise Abwesenheit während eines Sitzungstages gelten sollen.