Lexipedia

14.5089 · Fragestunde. Frage · 2014-03-05

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In verschiedenen Kantonen werden Kontrollschilder mit tiefen Nummern versteigert oder verkauft, was beachtliche Beträge in die Kassen der Strassenverkehrsämter spült.

- Sind diese Einnahmen der Mehrwertsteuer unterstellt, und wenn ja, zu welchem Satz?

- Wenn nein, warum nicht?

- Wie lautet die gesetzliche Regelung dazu?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Verkauf von Kontrollschildern durch die Kantone ist nicht steuerbar, da es sich dabei um eine hoheitliche Tätigkeit handelt (vgl. Art. 3 Bst. g des Mehrwertsteuergesetzes in Verbindung mit Art. 18 Abs. 2 Bst. l des Mehrwertsteuergesetzes). Dies gilt auch für den Verkauf von Kontrollschildern mit einem Zuschlag.

Attraktive Kontrollschilder für Fahrzeuge. Wo bleibt die Mehrwertsteuer? | Lexipedia | Lexipedia