14.5089 · Fragestunde. Frage · 2014-03-05
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In verschiedenen Kantonen werden Kontrollschilder mit tiefen Nummern versteigert oder verkauft, was beachtliche Beträge in die Kassen der Strassenverkehrsämter spült.
- Sind diese Einnahmen der Mehrwertsteuer unterstellt, und wenn ja, zu welchem Satz?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie lautet die gesetzliche Regelung dazu?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Verkauf von Kontrollschildern durch die Kantone ist nicht steuerbar, da es sich dabei um eine hoheitliche Tätigkeit handelt (vgl. Art. 3 Bst. g des Mehrwertsteuergesetzes in Verbindung mit Art. 18 Abs. 2 Bst. l des Mehrwertsteuergesetzes). Dies gilt auch für den Verkauf von Kontrollschildern mit einem Zuschlag.