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14.5356 · Fragestunde. Frage · 2014-09-10

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Gastrosuisse setzt das Verwirrspiel über die Umsetzung der Gastro-Initiative fort, über die am 28. September 2014 abgestimmt wird. Gastrosuisse fordert neuerdings einen einheitlichen Satz für Restaurants, Take-aways und Hotelübernachtungen.

- Wie hoch sind die Mehrwertsteuerausfälle, wenn dieser Satz bei 4 Prozent liegt, wie von Gastrosuisse vorgeschlagen?

- Wie hoch wären die Ausfälle, wenn der Satz dem tiefen Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent angeglichen wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Bei einem einheitlichen Satz für Restaurants (ohne alkoholische Getränke), Take-aways und Hotelübernachtungen von 4 Prozent ergäben sich Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer von 470 bis 510 Millionen Franken pro Jahr. Zu bedenken ist bei dieser Variante, dass es nicht möglich ist, die Take-away-Leistungen vom "gewöhnlichen" Verkauf von Nahrungsmitteln abzugrenzen. Letzteres haben die Diskussionen in den Kommissionen und Räten gezeigt und ist auch in der Botschaft zur Volksinitiative "Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung" ausgeführt.

Würde man die Restaurants (ohne alkoholische Getränke) sowie die Hotelübernachtungen wie die Take-away-Leistungen zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuern, dann würden sich die Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf jährlich 760 bis 810 Millionen Franken belaufen.

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