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14.5404 · Fragestunde. Frage · 2014-09-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ab dem 1. Januar 2015 dürfen Banken nachrichtenlose Konti nach 60 Jahren ohne Kundenkontakt auflösen. Einige dieser Konti lauten auf Namen von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder auch auf die Namen von deren Vormündern. Das Wissen und auch die finanziellen Mittel einer grundlegenden Recherche, um solche Konti ausfindig zu machen, sind oft nicht vorhanden.

Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Auflösung nachrichtenloser Konti von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen zu verhindern?

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