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14.5494 · Fragestunde. Frage · 2014-11-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Auf Antrag des Bundesrates hat der Nationalrat am 26. September 2014 die Motion 14.3390 angenommen, die verlangt, dass die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt werden. In der Zeitung "24 heures" vom 6. Oktober 2014 hat der Präsident des Verwaltungsrates der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO behauptet, dass die grosse Mehrheit der Kosten der Fonds aufgrund von Verwaltungsmandaten entstehe. Es sei deswegen nicht sinnvoll, die Fonds dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu unterstellen.

Hält es der Bundesrat für zulässig, dass der von ihm ernannte Präsident einer selbstständigen öffentlichen Einrichtung sich öffentlich gegen seine Position stellt?