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14.5529 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Anlässlich einer Verlängerung der C-Bewilligung ist es bei Ausländerinnen vorgekommen, dass ihr Ehename entzogen wurde, ohne dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, zwischen ihrem Ledignamen und dem Namen ihres Ehemanns zu wählen. Auf ihrer Aufenthaltsbewilligung steht also ein Name, der weder demjenigen auf ihrer Identitätskarte noch demjenigen auf ihrem Pass, noch demjenigen auf ihrem Führerausweis entspricht. Man sagt ihnen, dass dies den Regeln entspricht, ohne ihnen zu erklären, dass laut dem Gesetz der Familienname selbst gewählt werden kann.

Was hält der Bundesrat von dieser Praxis?