14.5538 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Bilden mehrere Betriebe zusammen einen Verbund, um die Ausbildung eines Lehrlings sicherzustellen, kann nach den heute geltenden gesetzlichen Grundlagen nur der Hauptbetrieb auf dem EFZ aufgeführt werden.
- Stimmt diese Aussage?
- Falls ja, wäre es nicht angebracht, diese Bestimmungen zu lockern, damit alle Betriebe des Verbundes, die dies wünschen, auf dem EFZ aufgeführt werden können und so ihre Rolle als Lehrbetrieb gebührend gewürdigt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.