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14.5572 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Am 4. November 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Schweiz eine afghanische Asylantenfamilie - obwohl diese in Italien registriert war - nicht nach Italien zurückführen dürfe.

- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass dieser Entscheid Dublin ausser Kraft setzt und eine gefährliche Signalwirkung entfalten kann?

- Welche dringlichen Massnahmen ergreift der Bundesrat zugunsten der Schweiz?

Fehlentscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1) | Lexipedia | Lexipedia