15.1017 · Anfrage · 2015-03-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob und wo auf behördliche Veranlagungsverfügungen in Papierform verzichtet werden kann, z. B. beim Zoll oder bei der Mehrwertsteuer? Durch den Verzicht auf Papierveranlagungsverfügungen spart die Veranlagungsbehörde wahrscheinlich mehrere Millionen Franken. Die Umsetzung kann sofort und ohne Anpassung der Rechtsgrundlagen erfolgen.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) stellt die Zoll- und Mehrwertsteuer-Veranlagungsverfügungen bereits heute anwendungsabhängig elektronisch zur Verfügung. In der älteren Anwendung wird die Veranlagungsverfügung in Papierform, in der neueren elektronisch erstellt. Die EZV ist daran, im Rahmen der Studien "Redesign Fracht" und "Geschäftsprinzipien, IT-Architektur und Roadmap EZV" die Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung der Anwendungslandschaft zu erstellen. Dabei prüft die EZV auch, ob zukünftig die Veranlagungsverfügungen nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Antwort des Bundesrates.