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15.304 · Standesinitiative · 2015-02-24

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird aufgefordert:

- einen Rechtsrahmen für das Verbot des Transports grosser Mengen von Chlor auszuarbeiten; und

- dabei für Unternehmen, die Chlor in grossen Mengen nutzen, die Pflicht vorzusehen, dieses vor Ort zu produzieren.

Begründung

Die obengenannte Standesinitiative wird eingereicht angesichts der Tatsache, dass:

- der Transport von Chlor bei einem Unfall unermessliche Gesundheits- und Umweltschäden verursacht;

- sich die Zahl der ins Wallis führenden und über Genf gehenden Eisenbahntransporte von Chlor innerhalb von zehn Jahren verdoppelt hat;

- diese Transporte eine sicherheitsbedingte Begrenzung des Wohnungsbaus entlang der Zugstrecken mit sich bringen, und dies in Zeiten, in denen in Genf ein akuter Wohnungsmangel herrscht.