Lexipedia

15.475 · Parlamentarische Initiative · 2015-08-20

Erledigt

Wortlaut

Es ist der Entwurf für einen Bundesbeschluss oder für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auszuarbeiten, wonach die Bundesversammlung inskünftig bei der Prüfung der Einheit der Materie von Volksinitiativen strengere Kriterien anwendet. Dabei soll geprüft werden, ob mit einem Grundsatzbeschluss nach Artikel 28 ParlG in Form eines einfachen Bundesbeschlusses oder eines dem fakultativen Referendum unterstellten Bundesbeschlusses eine Praxisänderung angekündigt werden soll, oder ob Artikel 75 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch weitere geeignete, präzisere Kriterien ergänzt werden soll.