16.463 · Parlamentarische Initiative · 2016-09-27
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung werden künftig nur noch mit einer Ordnungsbusse bestraft.
Begründung
Im Jahr 2015 gab es 9157 Ausweisentzüge aufgrund von Unaufmerksamkeit. In weiteren 3914 Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen. Das Astra schreibt in seiner Broschüre "Strassen und Verkehr 2016", dass allein die Verwarnungen wegen Unaufmerksamkeit und Ablenkung um über 20 Prozent angestiegen seien.
Diese Administrativmassnahmen sind nicht nur für die betroffenen Lenker mit sehr hohen Kosten verbunden, sondern auch für den Staat, da die Justizbehörden mit den Verfahren stark belastet werden. Vielfach handelt es sich bei solchen Regelverstössen lediglich um minderschwere Fälle (z. B. die unerlaubte Verwendung von Telefonen oder Navigationsgeräten). Eine Bestrafung mittels Ordnungsbusse würde die Justiz entlasten. Fahrzeuglenker, welche aus beruflichen Gründen auf das Fahrzeug angewiesen sind, könnten ihren Führerausweis behalten. Dies wäre auch für die betroffenen Betriebe von Vorteil. Wirtschaftliche Einbussen und administrative Mehrbelastungen könnten vermieden werden.