16.5170 · Fragestunde. Frage · 2016-05-30
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit 1991, also seit 25 Jahren, ist Eritrea ein unabhängiges Land und feiert jeweils am 24. Mai seinen Nationalfeiertag. Angeblich reisen seit Jahren Eritreer, welche in Europa Asyl beantragt haben, für diese Feier in ihr Heimatland zurück; dies, obschon sie aussagen, dort verfolgt zu werden.
1. Hat der Bundesrat Kenntnis von solchen Reisen?
2. Welche Sanktionen müssen diese in ihrem Land angeblich Verfolgten erwarten?
3. Wer trägt diese Reisekosten (Flüge)?