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16.5243 · Fragestunde. Frage · 2016-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Rekrutenschulen ist die Ausbildung im Sanitätsdienst, früher auch Kameradenhilfe genannt, umfangreich und integriert. Trotzdem müssen Soldaten, welche die RS und die entsprechende Sanitätsausbildung hinter sich haben, zusätzlich noch einen sogenannten Nothelferkurs absolvieren, wenn sie einen Lernfahrausweis erlangen wollen.

Macht die viel weiter gehende Ausbildung in einer Rekrutenschule den Besuch des Nothelferkurses für Soldaten nicht überflüssig und kann somit aufgehoben werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Wer in der Armee eine Ausbildung in erster Hilfe absolviert hat und einen Lernfahrausweis erwerben möchte, ist seit dem 1. März 2016 vom Besuch des Nothelferkurses für Führerausweisbewerber befreit.

Dies war bereits in den Jahren 2004 bis 2014 der Fall. In der Zeit vom 2. Mai 2014 bis zum 1. März 2016 gab es keine solche Regelung. Grund dafür war die plötzliche Auflösung der privatrechtlich organisierten Qualitätssicherung der Nothelferkurse. Diese Qualitätssicherung war Voraussetzung dafür, dass Personen, die in der Armee eine Ausbildung in erster Hilfe absolviert hatten, vom Besuch des Nothelferkurses für Führerausweisbewerber befreit werden konnten.