16.5449 · Fragestunde. Frage · 2016-11-29
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
In Deutschland wurde die salafistische Organisation "Lies!" verboten. Andere Staaten (z. B. Österreich) kennen ein Verbot von Gruppierungen und Organisationen, die mit Koranverteilungen auf der Strasse eine extremistische und gewalttätige Auslegung des Islams verbreiten und damit klar gegen das geltende Gesetz verstossen. Sie fördern die Radikalisierung.
- Ist ein Verbot für "Lies!" und "We Love Muhammad" und ihre Anführer auch in der Schweiz in Betracht zu ziehen?
- Beabsichtigt der Bundesrat, auf Bundesebene zu handeln, oder sind dafür die Kantone zuständig?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.