16.5491 · Fragestunde. Frage · 2016-11-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der EGMR hat entschieden, dass die heutigen rechtlichen Grundlagen für Überwachungsmassnahmen gegen Versicherungsbetrug nicht ausreichen. Bundesrat, SGK-S, Behörden und verschiedene Parteien haben unisono gefordert, dass die gesetzlichen Bestimmungen zeitnah anzupassen sind. Bis dahin herrscht jedoch Rechtsunsicherheit, welche Anreize für Missbrauch setzt.
Ist der Bundesrat bereit, unter diesen Umständen die unbestrittene Gesetzesrevision im Dringlichkeitsverfahren ins Parlament zu bringen?