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16.5521 · Fragestunde. Frage · 2016-11-30

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Sind EU-Bürger "Inländer"?

Stellungnahme des Bundesrates

Nein. EU-Bürger sind nach geltendem Ausländergesetz nur dann als Inländer zu qualifizieren, wenn sie über eine Niederlassungsbewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

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