17.3218 · Motion · 2017-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher vorsieht, dass Produktehersteller sicherstellen müssen, dass die Konstruktionsdaten von nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen unter entsprechender Lizenz im Internet frei zugänglich sind.
Begründung
Die Reparatur von Produkten wird zunehmend verunmöglicht oder erschwert. Hauptgrund dafür ist die Tatsache, dass Ersatzteile oft nicht hergestellt werden, nicht verfügbar oder stark überteuert sind. Dadurch müssen sonst funktionierende Geräte aufgrund kleiner Defekte oft entsorgt werden, dies auf Kosten der Umwelt und der Kaufkraft der Konsumenten, die einen Neukauf tätigen müssen.
Auch der Bericht des Bundesrates "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", publiziert am 28. November 2014, beschreibt mit Massnahme M03 die "Vereinfachung der Ersetzbarkeit von Verschleissteilen" als Strategie, die Produktlebensdauer zu verlängern. Die Massnahme wurde aber bisher nicht umgesetzt - obwohl die Möglichkeiten dank Digitalisierung und Vernetzung ständig wachsen.
Wer ein Produkt ersteht, geht davon aus, dass es möglichst lange hält. Es ist aber verständlich, dass Unternehmen Ersatzteile nur eine beschränkte Zeit lang anbieten können. Deshalb ist es wichtig, dass die Konstruktionsdaten der nicht mehr verfügbaren Ersatzteile kostenlos öffentlich zugänglich sind, damit sie nachgebildet werden können. Die digitale Produktion (3D-Drucker, Lasercutter usw.) eröffnet hier neue Möglichkeiten, die der Gesetzgeber fördern muss, um die Kaufkraft und das Empowerment der Konsumenten zu erhöhen und zugleich endliche Ressourcen zu schonen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung im Konsumbereich von grosser Bedeutung. Das Bundesamt für Umwelt hatte für die Erfüllung des Postulates 12.3777, "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", eine ausführliche Studie in Auftrag gegeben, welche wichtige Fragen in diesem Zusammenhang analysierte. Diese im Jahr 2014 publizierte Studie kommt zum Schluss, dass Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten am wirksamsten sind, wenn sie von den Produzenten, vom Handel oder von den Konsumentinnen und Konsumenten selbst ausgehen. Der Bundesrat hat sich deshalb gegen zusätzliche Regulierungen in diesem Bereich ausgesprochen und setzt auf freiwillige Anstrengungen der Wirtschaft.
Die Studie hatte auch gezeigt, dass bereits viele Bestrebungen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten existieren und umgesetzt werden. Die Wirtschaft engagiert sich beispielsweise heute schon in den Bereichen Kundeninformationen, verbesserte Garantieregelungen (z. B. freiwillig zehn Jahre) oder Reparaturdienstleistungen. Das Potenzial zur Reduktion unseres Fussabdrucks ist allerdings bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Die vom Motionär genannte Massnahme M03, "Vereinfachung der Ersetzbarkeit von Verschleissteilen (Ökodesign)", ist eine valable Möglichkeit für die Wirtschaft, basierend auf Ökodesign die Ersetzbarkeit von Verschleissteilen zu vereinfachen und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen unter Zuhilfenahme von digitalen Technologien zu verlängern.
Eine Regulierung, die sich rein auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen beschränkt, erachtet der Bundesrat aber nicht als zweckdienlich. Für wirksame Massnahmen muss der gesamte Lebensweg eines Produkts betrachtet werden. Die generelle Verlängerung der Lebensdauer ist nicht für alle Produkte sinnvoll. Der Ersatz eines Produkts kann aus Umweltsicht insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn das neue Produkt deutlich energieeffizienter ist.
Der Bundesrat wird beobachten, wie sich das Engagement der Wirtschaft entwickelt. In Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht "Grüne Wirtschaft - Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz" aus dem Jahr 2016 sowie im Rahmen der Umsetzung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (SR 814.600) wird zudem eine Abfallvermeidungsstrategie erarbeitet. Diese wird auch Aspekte der Reparierbarkeit und Optimierung der Produktlebensdauer als Teil einer umfassenden Produzentenverantwortung umfassen.
Weiter gehende Abklärungen oder gar neue Regulierungen erachtet der Bundesrat derzeit als nicht zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.