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Verbesserung und Kennzeichnung der Reparaturfreundlichkeit von Produkten

17.3220 · Postulat · 2017-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft, die Konsumentinnen und Konsumenten und die Umwelt entstehen, wenn bei Produkten Folgendes sichergestellt wird:

1. Produkte werden bereits im Designprozess so geplant und hergestellt, dass sie reparierbar sind, dass lang verfügbare Verschleissteile leicht zugänglich ausgewechselt werden können und die Reparatur allgemein einfach erfolgen kann.

2. Produkte sind entsprechend ihrer Reparaturfähigkeit gekennzeichnet.

Darüber hinaus soll der Bericht zur Erreichung der beiden genannten Punkte eine gesetzliche Einordnung vornehmen und aufzeigen, welche Gesetzesartikel erweitert, angepasst oder neu implementiert werden müssen, um die Reparierbarkeit und Kennzeichnung der Produkte zu gewährleisten.

Begründung

Im Bericht des Bundesrats "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten", publiziert am 28. November 2014, wird als Massnahme M04 die "Sicherstellung der Reparaturfähigkeit (Ökodesign)" von Produkten beschrieben. Die Massnahme M04 wurde aber bisher nicht weiter verfolgt, was aus Sicht eines Multistakeholder-Ansatzes nicht verständlich ist.

Über 80 ehrenamtliche Reparatur-Initiativen (sogenannte Repair Cafés), die in den letzten 3 Jahren dank der Unterstützung der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen in der Schweiz entstanden sind, dokumentieren das Erstarken der Schweizer Reparaturbewegung, die Schritt hält mit der internationalen Entwicklung der Bewegung. Bei den Reparaturveranstaltungen zeigt sich aber, dass Produkte immer öfter so konstruiert sind, dass die Reparatur verunmöglicht oder erschwert wird.

Werden Produkte so konstruiert, dass sie reparierbar sind, entlastet dies die Umwelt, weil weniger Rohstoffe verschwendet werden. Das wirkt sich auch positiv auf die Kaufkraft der Konsumenten aus, weil sie Produkte weniger oft kaufen müssen. In der EU wurde das Anliegen mit der Ecodesign-Richtlinie (2009/125/EG) bereits vor Jahren aufgenommen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung im Konsumbereich von grosser Bedeutung. Das Bafu hatte für die Erfüllung des Postulats 12.3777, "Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten" eine ausführliche Studie in Auftrag gegeben, welche wichtige Fragen in diesem Zusammenhang analysierte. Diese im Jahr 2014 publizierte Studie kommt zum Schluss, dass Massnahmen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten am wirksamsten sind, wenn sie von den Produzenten, vom Handel oder von den Konsumentinnen und Konsumenten selbst ausgehen. Der Bundesrat hat sich deshalb gegen zusätzliche Regulierungen in diesem Bereich ausgesprochen und setzt auf freiwillige Anstrengungen der Wirtschaft.

Die Studie hatte auch gezeigt, dass bereits viele Bestrebungen zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten existieren und umgesetzt werden. Die Wirtschaft engagiert sich beispielsweise heute schon in den Bereichen Kundeninformationen, verbesserte Garantieregelungen (z. B. freiwillig 10 Jahre) oder Reparaturdienstleistungen. Das Potenzial zur Reduktion unseres Fussabdrucks ist allerdings bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Die genannte Massnahme M04 "Sicherstellung der Reparaturfähigkeit (Ökodesign)" ist eine valable Möglichkeit für die Wirtschaft, basierend auf Ökodesign die Reparaturfähigkeit von Produkten sicherzustellen.

Der Bundesrat wird beobachten, wie sich das Engagement der Wirtschaft entwickelt. In Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht "Grüne Wirtschaft - Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz" aus dem Jahr 2016 sowie im Rahmen der Umsetzung der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR 814.600) wird zudem eine Abfallvermeidungsstrategie erarbeitet. Diese wird auch Aspekte der Reparierbarkeit und Optimierung der Produktlebensdauer als Teil einer umfassenden Produzentenverantwortung umfassen.

Weitergehende Abklärungen oder gar neue Regulierungen erachtet der Bundesrat derzeit als nicht zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.