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17.3240 · Motion · 2017-03-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 22 des Tierschutzgesetzes mit folgendem Absatz 3 zu ergänzen:

Er fördert insbesondere in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Industrie die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche ersetzen, mit dem Ziel, belastende Tierversuche schrittweise durch Ersatzmethoden zu ersetzen. Er investiert in diesen Forschungszweig mindestens so viele finanzielle Mittel wie in die Erforschung von Methoden, die zum Ziel haben, die Zahl der Versuchstiere oder deren Belastung zu reduzieren. Er informiert periodisch über die investierten Mittel in diese drei Forschungszweige und die dabei erzielten Fortschritte.

Begründung

Tierversuchsfreie Technologien (Ersatzmethoden) werden bis heute vom Bund kaum gefördert, während andere Forschungsnationen wie etwa die USA und Deutschland, aber auch die Industrie in diese Zukunftstechnologie riesige Investitionen tätigen.

Dabei sind Ersatzmethoden oftmals wissenschaftlich belastbarer und übertragbarer auf den Menschen als Tierversuche. In der Anwendung, etwa bei den weltweit vorgeschriebenen Toxizitätsprüfungen für Stoffe, sind sie zudem um ein Vielfaches kostengünstiger und aussagekräftiger. Viele Ersatzmethoden sind erwiesenermassen schnell, kostengünstig und zuverlässig (Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung) sowie hochgradig innovativ (z. B. 3-D-Bioprinting, Multi-Organ-Chips).

Bis heute nutzt der Bund das hohe wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial von Ersatzmethoden nicht oder nur unzureichend. Es besteht die Gefahr, dass die Schweiz bei diesen Zukunftstechnologien den Anschluss verliert, weil sie investitions- und forschungsmässig einseitig auf eine nicht mehr zeitgemässe und sehr teure Tierversuchstechnologie setzt. Zudem ist es ethisch kaum mehr zu rechtfertigen, dass die Versuchstierzahlen in der staatlich unterstützten Grundlagenforschung der Universitäten und Hochschulen deshalb permanent ansteigen - vom Jahr 2000 mit rund 150 000 Tieren bis 2015 um 172 Prozent auf 409 000 Tiere.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Artikel 22 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes (SR 455) beauftragt den Bund, die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Ersatzmethoden "replace" wie auch die Optimierung von Tierversuchen "reduce" und "refine" generell zu fördern. Der Bund ist denn auch bestrebt, Tierversuche möglichst auf ein Minimum zu reduzieren, weshalb er die Erforschung von Ersatzmethoden schon heute mit namhaften Beiträgen unterstützt:

An den Universitäten und den Fachhochschulen werden aktuell verschiedene Forschungsprojekte zur Entwicklung von Ersatzmethoden durchgeführt. Auch der Schweizerische Nationalfonds (SNF) finanziert in diesem Bereich mehrere Projekte (s. SNF-Projektdatenbank: http://p3.snf.ch/). In Zukunft sollen Projekte im Bereich der 3-R-Forschung systematisch erfasst werden, damit auch verlässliche Zahlen zur effektiven Förderung dieser Bereiche vorliegen.

Die zur Hälfte vom Bund getragene Stiftung Forschung 3R hat zwischen 1987 und 2014 insgesamt 142 Projekte finanziert. Dabei entfielen 9,7 Millionen Franken auf den Bereich Reduction, 1,8 Millionen Franken auf den Bereich Refinement und 7,5 Millionen Franken auf den Bereich Replacement.

Die Erforschung und Entwicklung von Alternativmethoden ist komplex und erfordert grosse Mittel über einen langen Zeitraum. Eine tierversuchsfreie Forschung ist deshalb kurz- bis mittelfristig weder in der Grundlagenforschung noch in der angewandten Forschung oder der Industrie realisierbar. Um die Situation der Versuchstiere möglichst schnell und wirkungsvoll zu verbessern, ist es deshalb unumgänglich, auch die Reduktions- und Verbesserungsforschung "reduce" und "refine" zu fördern.

Es wurden zudem Massnahmen eingeleitet, um die 3-R-Forschung gezielter zu fördern. Geprüft wird namentlich die Schaffung eines nationalen 3-R-Kompetenzzentrums. Dort sollen in allen 3-R-Bereichen nicht nur Wissenslücken aufgedeckt und Forschungsprojekte angestossen, sondern die vorliegenden Forschungsergebnisse auch systematisch erfasst und ausgewertet werden. Das 3-R-Kompetenzzentrum soll mittels Reporting Rechenschaft über seine Aktivitäten ablegen müssen.

Die mit der Motion angestrebte Vorgabe, dass mindestens gleich viele finanzielle Mittel in Ersatzmethoden zu investieren sind wie in die Erforschung von Reduktions- und Verbesserungsmethoden, erachtet der Bundesrat nicht als zielführend. Sie würde den Handlungsspielraum des Bundes zu sehr einengen und namentlich verhindern, dass vorhandene Mittel möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.