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17.3242 · Motion · 2017-03-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Anhang 11 Ziffer 3 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) so anzupassen, dass die Lärmbelastung durch die von vortrittsberechtigten Fahrzeugen verwendeten Zweiklanghörner sinkt, ohne dass dadurch die Sicherheit beeinträchtigt wird.

Begründung

In Anhang 11 VTS sind die technischen Anforderungen festgelegt, die für Wechselklanghörner von vortrittsberechtigten Fahrzeugen nach Artikel 82 VTS gelten.

Der Schallpegel muss in einer Entfernung von 3,5 Metern mindestens 111 Dezibel und darf höchstens 124 Dezibel betragen, und die Frequenz muss zwischen 360 Hetz und 630 Hertz, also zwischen einem Fis und einem E, liegen.

Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 8. November 1968 gibt in diesem Bereich auf europäischer Ebene keine einheitlichen Regeln vor, sodass die einzelnen Staaten in ihrer Gesetzgebung frei sind.

Die Lärmbelastung durch vortrittsberechtigte Fahrzeuge nimmt im städtischen Gebiet ständig zu, insbesondere in der Umgebung von Spitälern. Diese Problematik kann nicht ignoriert werden, auch weil in ganz Europa diesbezüglich deutliche Unterschiede auffallen, und zwar sowohl objektiver Art, was den Schallpegel betrifft, als auch subjektiver Art, was den Klang selbst betrifft.

Es muss daher ein Weg gefunden werden, wie die Lärmbelastung durch vortrittsberechtigte Fahrzeuge verringert werden kann, ohne dass das erforderliche Sicherheitsniveau dadurch sinkt. Dazu sind die entsprechenden Regelungen auf internationaler Ebene zu vergleichen, und gegebenenfalls müssen für die Nacht tiefere Grenzwerte festgelegt werden, wie dies beispielsweise in Frankreich der Fall ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs, die Lärmbelästigung durch das Wechselklanghorn in der Nacht zu senken, und strebt daher eine Neuregelung an. Das Thema wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2017 im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion gestellt. Der Bundesrat möchte die Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn trennen und dadurch eine Verbesserung erreichen. Die angestrebte Änderung setzt auf der Ebene der Verwendungsvorschriften an und nicht wie vom Motionär vorgeschlagen bei den technischen Anforderungen an das Wechselklanghorn. Dadurch kann auch auf eine kostspielige Umrüstung der Fahrzeuge verzichtet werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.