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17.3263 · Postulat · 2017-04-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird ersucht, sich beim Step 2030/35 insbesondere an folgenden Eckwerten zu orientieren:

- Der Step 2030/35 soll 12 Milliarden Franken betragen.

- Bei der Prioritätensetzung sollen auch volkswirtschaftliche Aspekte mitberücksichtigt werden (Erschliessungsgrad, Engpassbeseitigung, Netzwirkung, Entwicklungspotenzial usw.).

- Neben der Prioritätensetzung ist auch einer regionalpolitischen, grenzüberschreitenden, kantonalen Ausgewogenheit Rechnung zu tragen.

- Projekte, die zwar aus Sicht einer nationalen Weiterentwicklung des Eisenbahnnetzes zweckmässig sind, aus finanziellen Gründen jedoch keinen Platz im Step 2030/35 finden, sollen mindestens zur Projektierung berücksichtigt und freigegeben werden.

- Ausgewählte Projekte, die zwar aus Sicht einer nationalen Weiterentwicklung des Eisenbahnnetzes zweckmässig sind, aus finanziellen Gründen jedoch keinen Platz im Step 2030/35 finden, sollen gemäss Artikel 58c des Eisenbahngesetzes zur Vorfinanzierung freigegeben werden. Dies eröffnet auch eine gewisse Flexibilität mit Blick auf Artikel 58 Absatz 2 (Verzögerung von Projekten).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2017 beschlossen, die Planungsarbeiten zum Ausbauschritt 2030/35 mit zwei Varianten weiterzuführen. Neben der im vorliegenden Postulat erwähnten Variante bis ins Jahr 2035 von maximal 12 Milliarden Franken besteht auch eine Variante mit einem Finanzrahmen bis ins Jahr 2030 von 7 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat noch keinen Variantenentscheid getroffen und will dazu noch keinen materiellen Entscheid vorwegnehmen. Der Bundesrat strebt eine objektive und transparente Prioritätensetzung gemäss den rechtlichen Vorgaben an. Die Thematik der Vorfinanzierung wird er in die Vernehmlassungsvorlage aufnehmen. Die Vernehmlassung zum Ausbauschritt 2030/35 wird 2017 eröffnet. Der Bundesrat wird dem Parlament die Botschaft Ende 2018 unterbreiten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.