17.3269 · Postulat · 2017-04-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob das Anliegen der Standesinitiativen des Kantons Tessin, eine systematische Einholung von Strafregisterauszügen von zuziehenden EU-Angehörigen einzuführen (15.320 und 15.321), durch einen Beitritt zum EU-Programm Ecris (European Criminal Records Information System) ganz oder zumindest teilweise erfüllt werden kann.
Begründung
Der Grosse Rat des Kantons Tessin fordert die Bundesversammlung mit zwei Standesinitiativen auf, "dafür zu sorgen, dass wieder systematisch und von Amtes wegen sowie ohne nähere Begründung beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten Informationen über allfällige Vorstrafen eingeholt werden dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen" (Standesinitiativen Tessin 15.320 und 15.321, "Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger"). Der Grosse Rat des Kantons Tessin macht geltend, dass mehrere schwere Straftaten im Kanton Tessin gezeigt haben, dass die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne Überprüfung des Strafregisters der Antragstellerin oder des Antragstellers die öffentliche Sicherheit gefährdet. Seit dem 2. April 2015 müssen EU-/Efta-Bürgerinnen und -Bürger, die im Kanton Tessin eine Bewilligung B oder G beantragen, einen Strafregisterauszug vorlegen. Diese Massnahme hat sich nach Beurteilung des Kantons Tessin in der Praxis bewährt.
Eine direkte Umsetzung der Initiativen würde bedeuten, dass das Ausländergesetz entsprechend geändert werden müsste. Diese Gesetzesänderung würde aber im Widerspruch zu einer Bestimmung in Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU stehen. Dieses Vorgehen würde Rechtsunsicherheit verursachen. Möglicherweise würde das Bundesgericht in einem Beschwerdefall einen Vorrang des FZA feststellen, was die Gesetzesänderung obsolet machen würde. Die Beziehungen mit der EU würden belastet.
Die Kommission hat sich informieren lassen, dass die EU einen Austausch von Informationen über Strafverfolgungen im Rahmen von Ecris kennt. Das Anliegen der Tessiner Standesinitiativen könnte durch einen Beitritt der Schweiz zu Ecris erfüllt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die Zweckmässigkeit eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (European Criminal Records Information System) im Allgemeinen zu prüfen (Kosten, Nutzen für die Straf- und Verwaltungsbehörden).
Er ist jedoch der Auffassung, dass dabei nicht nur geprüft werden sollte, welchen Beitrag Ecris zur Verwirklichung der Ziele der beiden Standesinitiativen Tessin leisten könnte.
Spezifisch im Hinblick auf die beiden Tessiner Standesinitiativen wird namentlich die Vereinbarkeit mit dem Freizügigkeitsabkommen zu untersuchen sein, dies insbesondere bezüglich der Möglichkeit, von EU-/Efta-Bürgerinnen und -Bürgern, die eine Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen oder ihre bestehende Bewilligung verlängern wollen, systematisch einen Strafregisterauszug zu verlangen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.