17.3302 · Interpellation · 2017-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Mit Blick auf die gegenwärtige Situation bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie schätzt der Bundesrat die Entwicklung des Sprachenunterrichts in der Schweiz ein?
2. Kann der Bundesrat bestätigen, dass, sollte der Thurgauer Entscheid definitiv angenommen werden, eine Intervention des Bundes nötig würde, um der Verfassung Nachachtung zu verschaffen?
3. Wie gedenkt der Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass ein unumkehrbarer Entscheid vermieden werden kann?
4. Welche anderen, ergänzenden Massnahmen ist der Bundesrat bereit zu ergreifen, um die Mehrsprachigkeit und den Austausch zwischen den Sprachregionen zu fördern?
Begründung
Der Thurgauer Grosse Rat hat kürzlich beschlossen, den Französischunterricht in der Primarschule abzuschaffen und ihn auf die Sekundarstufe zu verlegen. Damit hat das kantonale Parlament einen Entscheid bestätigt, der bereits 2015 gefällt worden war. Die definitive Abstimmung ist im Juni, doch ist die Sache, sollten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht doch noch zur Vernunft kommen, so gut wie gelaufen. Zudem stimmen mehrere Kantone in den kommenden Monaten über Volksinitiativen ab, die den Französischunterricht aus der Primarschule verbannen wollen.
Diese Vorstösse laufen der Sprachenstrategie der EDK und den Harmonisierungsbestrebungen der Kantone entgegen. Vor allem aber widersprechen sie Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung (im Jahr 2006 von annähernd 86 Prozent der Stimmenden angenommen), der eine Harmonisierung des Schulwesens verlangt. Diese Verfassungsbestimmung schreibt vor, dass, sollte auf dem Koordinationsweg eine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich der Schulpflicht sowie der Dauer und der Ziele der Bildungsstufen nicht zustande kommen, der Bund die notwendigen Vorschriften erlässt. Der Bundesrat ist also verpflichtet, in einer solchen Situation zu intervenieren, um der Bundesverfassung und dem Volkswillen Nachachtung zu verschaffen. Der Bundesrat hat bereits signalisiert, dass er bereit ist zu handeln, wenn keine koordinierte Lösung gefunden werden kann und in der Primarschule keine zweite Landessprache mehr unterrichtet werden sollte.
Es steht viel auf dem Spiel: Es geht um den nationalen Zusammenhalt, das Zusammenleben und die Respektierung der Sprachminderheiten. Werden die Vermittlung und das Erlernen unserer Landessprachen infrage gestellt, so droht das austarierte System, auf dem die Schweiz gebaut ist, aus dem Gleichgewicht zu geraten.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verweist auf die Vernehmlassungsvorlage vom 6. Juli 2016 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG; SR 441.1) sowie auf die Medienmitteilung vom 16. Dezember 2016 zu den Ergebnissen der Vernehmlassung und zum weiteren Vorgehen.
Er antwortet auf die Fragen wie folgt:
1. Der Bundesrat misst der Stellung der Landessprachen und der Harmonisierung des Sprachenunterrichts eine sehr hohe Bedeutung bei. Aufgrund der Entwicklung in verschiedenen Kantonen erachtete der Bundesrat das Ziel einer sprachregionalen Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts in der obligatorischen Schule im Sommer 2016 als konkret gefährdet. Vor diesem Hintergrund eröffnete er am 6. Juli 2016 die Vernehmlassung zu einer Revision des SpG. Der Bundesrat stellte drei Varianten für eine Ergänzung von Artikel 15 SpG zur Diskussion.
Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht darlegte, sollte die Vernehmlassung dazu dienen, verschiedene Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen, da der Entscheid zur Aufgabe des Französischunterrichts auf der Primarstufe in einem Kanton unmittelbar bevorstand. Wie er weiter betonte, wäre eine Änderung des SpG nicht notwendig, sollten alle Kantone die gemeinsam beschlossene Sprachenstrategie umsetzen und auf abweichende Entscheide dazu verzichten.
2. Nachdem verschiedene Kantone in Volksabstimmungen die eingeschlagene Richtung der Harmonisierung bestätigt hatten (St. Gallen, Schaffhausen), hielt der Bundesrat im Dezember 2016 fest, dass die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene zurzeit nicht gegeben sind, die weitere Entwicklung aber weiter beobachtet werden muss.
Nach den Entscheiden in den Kantonen Zürich und Thurgau gegen eine Abschaffung des Französischunterrichts in der Primarschule gilt diese Feststellung nach wie vor. In weiteren Kantonen stehen in den nächsten Monaten allerdings ebenfalls Entscheide an (Volksabstimmungen in den Kantonen Luzern, Basel-Landschaft, Graubünden). Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gemeinsam mit den Kantonen die Situation neu zu beurteilen, sollte ein Kanton zum Beispiel beschliessen, eine zweite Landessprache nicht durchgehend ab der Primarstufe und bis zum Ende der obligatorischen Schule zu unterrichten.
3. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in den Kantonen aufmerksam. Er hat mit der Vernehmlassung zu einer Revision des SpG die notwendigen Vorarbeiten geleistet, um gegebenenfalls innert nützlicher Frist reagieren zu können. Der Bundesrat steht in einem regelmässigen Austausch mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Wie in der Medienmitteilung vom 16. Dezember 2016 angekündigt, werden sich das EDI und die EDK spätestens im zweiten Semester 2017 erneut treffen, um die Entwicklungen zu besprechen.
4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Austausch zwischen den Sprachregionen gestärkt und das Potenzial der Mehrsprachigkeit in der Schweiz besser genutzt werden soll. Ein wirksames Instrument dazu ist der schulische Austausch. Die Austauschförderung ist darum ein Schwerpunkt der Kulturbotschaft 2016-2020. Das Parlament hat den Bundesrat ferner mit dem Postulat der WBK-N 14.3670 beauftragt, ein Konzept für ein Sprachaustauschprogramm zu erarbeiten. Der Bundesrat wird im Rahmen seines Berichtes und in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschläge für allfällige zusätzliche Massnahmen und deren Finanzierung vorlegen. Wie in der Kulturbotschaft angekündigt, werden zudem bereits in der laufenden Förderperiode 2016-2020 Massnahmen zur Förderung des Italienischen (ab 2016) und des Rätoromanischen (ab 2020) ausserhalb des italienischen bzw. des rätoromanischen Sprachgebietes umgesetzt.
Antwort des Bundesrates.